Lebensmittelkonformität   

Einige spezielle Kunststoffe dürfen offiziell als physiologisch unbedenklich betrachtet werden. Dazu gehören Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalat (PET-Glas) und Polyethylen (PE);

Auf Anfrage erhalten Sie von uns die nötigen Werkszeugnisse und technischen Datenblätter inkl. der Zulassungen:

  • DIN 4102 B2 normal entflammbar (Eigeneinschätzung ohne Prüfzeugnis)
  • Physiologische Unbedenklichkeit nach BfR
  • Lebensmittelrechtliche Zulassung gemäß LFGB und EG-Verordnung 1935/2004
  • Farben gemäß Europäischer Lebensmittelverordnung (HACCP)

hochmolekulares, lebensmittelechtes Polyethylen eignet sich beispielsweise für Schneidunterlagen. Eigenschaften:

  • hohe Abriebfestigkeit
  • Temperatureinsatzbereich von -100°C bis +80°C
  • hohe Schlagzähigkeit
  • antiadhäsiv

Wikipedia- Eintrag zum Thema Weichmacher