Erdbebensicherheit

Lastfall Erdbeben

In Regionen mit erhöhter Erdbebenwahrscheinlichkeit müssen alle Bauwerke und Bauelemente, aus denen daraus eine Gefahr für die Umwelt resultieren kann, auf diesen Lastfall ausgelegt sein. Ziel ist, bei der Auslegung eine theoretische Standsicherheit auch in diesem Falle zu gewährleisten.
Dabei fließt in die Berechnung die sog. Erdbeben- beschleunigung ein (z.B. für die Gefährdungszone 2: 0,6 m/s2).
Es muss gewährleistet werden, dass die durch das Erdbeben auftretenden Kräfte kleiner sind, als die durch Eigenlast vorhandenen Kräfte.
Ist das nicht der Fall, müssen die zusätzlich auftretenden Kräfte mit Hilfe von Spannpratzen, oder sonstigen Spannmitteln, die kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden sind, aufgenommen werden.
Zusätzlich ist der Nachweis der Tragsicherheit von Untergrund und Verbindungselementen zu führen.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns die entsprechenden Materialkennwerte. Für den Werkstoff GFK, liegen uns vom TÜV Süd ermittelte Werte unserer Mischlaminate vor.


Anzuwendende Normen:
DIN 4149
DVS 2205-2 Beiblatt 4 u. Beiblatt 5